des IPZV Landesverbandes Westfalen-Lippe 2021
mit Fohlenmaterialprüfung und Basisprüfung für Stuten, mit Fohlenchippen, Stutbucheintragung sowie Jungpferde- Materialprüfung durch den IPZV Landesverband Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem westfälischen Pferdestammbuch gemäß aktueller IPZV Zuchtordnung
Diese Ausschreibung wurde geprüft und genehmigt von dem IPZV- Landeszuchtwart des IPZV Landesverband Westfalen-Lippe, Alex Conrad am 31.01.2021.
Veranstalter: IPZV Landesverband Westfalen-Lippe
Schauleitung und Organisation: Alex Conrad
Veranstaltungsorte, Ausrichter und Zeiten:
1+2 :Freitag, den 27.08.2021 - Fohlen chippen ab 9.30.00 Uhr, Prüfungsbeginn 9.00 Uhr
Gestüt Falkenegg, Obermelbecke 2, 57368 Lennestadt, 02721/ 120713 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Starterbegrenzung von 20 Pferden (Hier kommt das hessische Pferdestammbuch zum chippen, )
Außenreitplatz oder Reithalle
Folgetermin-weitere Zeiten sind abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Fohlen. Daher werden diese erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
IPR- Siegerland-Islandpferdehof Rothenborn, Familie Jantz, Zum Sportplatz 2, 57482 Wenden, 02762/929108
Starterbegrenzung von 20 Pferden – Reithalle (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
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3.Samstag, den 28.08.2021,Fohlen chippen ab 9.00 Uhr,Prüfungsbeginn 10.30 Uhr
Gestüt Lindenhof, Entrup 165, 48341 Altenberge 02505/2679,02505/3730
Lindenhof@gaedingar-grouphttp>://gaedingar-group.de/lindenhof
Starterbegrenzung von 40 Pferden – Überdachter Reitplatz
(Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
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4. +5. Sonntag, den 29.08.2021,Fohlen chippen ab 10.00 Uhr, Prüfungsbeginn 9.30 Uhr
Gestüt Rauerborg, Mühlenweg 11, 49536 Lienen, Kattenvenne, 0152 34518786
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Starterbegrenzung von 20 Pferden- Außenreitplatz oder Reithalle
(Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
Folgetermin-weitere Zeiten sind abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Fohlen. Daher werden diese erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
IPOL e.V. Belm- Zuchtwartin Judith Große-Hartlage,IPOL Vereinsanlage, Holtstraße
49191 Belm, 0176 21764129
Starterbegrenzung von 20 Pferden- Außen- Sandplatz
(Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
6.+7. Montag, den 30.08.2021, Fohlen chippen ab 8.30 Uhr Prüfungsbeginn 9.00 Uhr
Hof Fuhrmann, Brosener Straße 39, 32689 Kalletal-Brosen, 0160/95479114
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Starterbegrenzung von 20 Pferden – Reithalle
Folgetermin-weitere Zeiten sind abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Fohlen. Daher werden diese erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben
Islandpferdegestüt Feenhöhe, Am Buschhof 40, 33334 Gütersloh,OT Isselhorst/ Holtkamp
0174/3841755,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Starterbegrenzung von 20 Pferden- Reitplatz
(Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
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8.+9. Dienstag,den 31.08.2021, Fohlen chippen ab 8.00 Uhr, Prüfungsbeginn 9.30 Uhr
IPF Berlar, Reitschule Berger, Bastenstr. 17, 59909 Bestwig-Berlar, 02905/1263
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Starterbegrenzung von 20 Pferden – Reithalle (Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum chippen,)
Folgetermin-weitere Zeiten sind abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Fohlen. Daher werden diese erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Gestüt Federath, Federath 46, 51491 Overath, Styrmir Árnason - 02206 6084924
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Starterbegrenzung von 20 Pferden – Reithalle
(Hier kommt das rheinische Pferdestammbuch zum chippen,)
(Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor)
Änderungen im Zeitplan werden nach Nennschluss bekannt gegeben – allerdings können sich die Nachmittagstermine durch Verzögerungen am ersten Prüfungsort nach hinten verschieben.
Unterbringung für die Pferde vor Ort bitte unbedingt vor Anreise mit den jeweiligen Höfen klären und abrechnen!
Richter: Barbara Frische
Nennungen an: Kordula Brücher
Hohen Rain 8
57250 Netphen
Telefon 02738/ 6645
Handy 0151 207 91 650
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Nennbestätigungen nur per E-Mail und frühestens ab dem 18.07.2021
Vor Ort gelten die vorgeschriebenen Coronaregelungen und Hygienebestimmungen der jeweilig zuständigen Kommunen!
Die Fohlen sollten bereits eine Feif-ID besitzen. Bitte den World Fengur Ausdruck dem Nennformular beifügen.
Bitte nutzen Sie die beigefügten Formulare zur Nennung.
Fohlen ohne Feif- ID muss der Abstammungsnachweise der Mutter und des Vaters beigefügt werden, vorzugsweise Ausdrucke aus World Fengur oder Kopie der Eigentumsurkunde, sowie eine Kopie des Deckscheines oder der Abfohlmeldung. Hinweis: ein Ausdruck aus Stormhestar wird nicht als Abstammungsnachweis anerkan.
Für die Basisprüfung, sowie die Jungpferde- Materialprüfung genügt ein Nennformular mit dem World Fengur-Ausdruck. Jedes zur Basis/-Materialprüfung gemeldete Pferd muss eine FEIF-ID-Nr. haben.Für unvollständige Nennungen (fehlende Angaben auf dem Formular oder fehlende Nachweise) wird eine Nachbearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Pferd erhoben.
Bei Nennungen per E-Mail erfolgt eine Bestätigung durch die Rechenstelle. Sollte diese Bestätigung bis eine Woche vor Veranstaltung nicht erfolgt sein, bitte noch einmal mit der Meldestelle in Verbindung setzen!
Nennungsschluss: 16.08.2021
Nenngeld: Fohlenprüfung 28,00 €
Fohlenprüfung ohne Feif-ID 30,00 €
Basisprüfung 43,00 €
Materialprüfung für Jungpferde 65,00 €
Nachnennungen: doppelte Nenngebühr 56,00 €/ 60.00€/ 86,00 €/ 130,00 €
Nachbearbeitungsgebühr: 5,00 €
Zahlbar per Überweisung auf das Konto des Landesverbandes Westfalen-Lippe, bei der Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE17 4005 0150 0057 0042 28, BIC WELADED1MST, oder vor Ort in bar. Nachnennungen nur vor Ort in bar. Die Nachbearbeitungsgebühr wird ebenfalls vor Ort in bar fällig. Ohne vollständige Bezahlung der Nennung - ggf. inklusive Nachbearbeitungsgebühr - erfolgt keine Beurteilung.
Mit Abgabe der Nennung wird der Betrag fällig (bitte beachten: Nicht IPZV Mitglieder zahlen doppelte Gebühr )
Haftung / Gesundheit:
Die Pferde müssen gesund sein und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Vorführer/Besitzer haftet uneingeschränkt nach § 833 BGB.
Liebe Züchterinnen und Züchter,
Liebe Pferdebesiter und Pferdebesitzerinnen,
wir freuen uns in jedem Jahr wieder auf die Fohlenreise des Landesverbandes Westfalen-Lippe – aber um es uns ein wenig einfacher zu machen, bitten wir Sie / Euch folgendes zu beachten:
- Die Nennung erfolgt bitte nur auf den Nennformularen, welche Ihr auf der nächsten Seite findet
- Fohlen, die bereits eine FEIF-ID haben können mit World-Fengur-Ausdruck und dem entsprechenden Formular genannt werden, WICHTIG Geburtsdatum bitte angeben.
- Zu den vollständigen Papieren für Fohlen ohne Feif-ID gehört eine Kopie der Abfohlmeldung/des Deckscheines sowie jeweils eine Kopie des Abstammungsnachweises von Mutter und Vater oder deren World-Fengur-Ausdruck
- Als Elternnachweis genügt kein Ausdruck aus Stormhestar – diese Datenbank wird als Nachweis nicht anerkannt – die Papiere gelten dann als unvollständig und die Nachbearbeitungsgebühr wird fällig
- Bitte füllen Sie / füllt die Nennungen vollständig und vor allem leserlich aus, das erleichtert uns die Arbeit enorm
- Bei unvollständigen Papieren oder unvollständig ausgefüllten Nennformularen wird eine Nachbearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig
- Wenn die Gebühr weniger als 5 Tag vor dem Termin überwiesen wird, bitte eine Kopie der Überweisung mitbringen
- Nennungen, die nach dem Nennschluß eingehen, sind Nachnennungen und kosten damit doppelte Nenngebühren.
- Am Tag der Materialprüfung bitte rechtzeitig am Veranstaltungsort sein und sich bitte umgehend bei der Meldestelle melden und erst danach zum „ Chippwagen“ des westfälischen Pferdestammbuchs.
Weiterhin freuen wir uns über jedes Fohlen und jedes Pferd, welches an der Fohlenreise des IPZV Landesverbandes Westfalen-Lippe teilnimmt, auch wenn dies kurzentschlossen geschieht. Aber jede Nachnennung verzögert den Ablauf ein wenig und wenn es mehr Nachnennungen als reguläre Nennungen gibt, muss der zweite Termin an einem Tag auch schon mal sehr lange warten, daher bitte an den Nennschluss 13.08.2021 denken!
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Vielen Dank,
Alex Conrad und das Team der Meldestelle