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Zusatztermin zur Fohlenreise in Kalletal- Brosen
Sonntag, 24. September 2023

Zusatztermin!

Einladung und Ausschreibung zur Fohlenreise des IPZV Landesverbandes Westfalen-Lippe 2023

mit Fohlenmaterialbeurteilung , Basisbeurteilung für Stuten, Fohlenregistrierung, Stutbucheintragung durch den

Logo LV        IPZV Landesverband Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem westfälischen Pferdestammbuch gemäß aktueller IPZV Zuchtordnung.

Diese Ausschreibung wurde geprüft und genehmigt von der IPZV- Landeszuchtwartin des IPZV Landesverband Westfalen-Lippe, Kordula Brücher am 16.08.2023

Veranstalter: IPZV Landesverband Westfalen-Lippe

Schauleitung und Organisation:Kordi Brücher

Vertreter Zuchtverband : Lena Johanna Reiher

Veranstaltungsort, Ausrichter und Zeiten:

Vorläufige Zeiten, der Veranstalter behält sich die Möglichkeit auf Änderungen vor!

Datum und Zeit

Ausrichter

Prüfungsbahn

Sonntag, den

24.09.2023

Fohlen chippen ab

9.00 Uhr

Prüfungsbeginn

9.30 Uhr

(Hier kommt das westfälische Pferdestammbuch zum registrieren,)

Hof Fuhrmann

Brosener Straße 39

32689 Kalletal-Brosen

0160/95479114

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.saga-reitschulen.de/index.php/kalletal.htm

Starterbegrenzung von 30 Pferden

Reithalle

Änderungen im Zeitplan werden nach Nennschluss bekannt gegeben!

Unterbringung für die Pferde vor Ort bitte unbedingt vor Anreise mit dem Hof Fuhrmann klären und abrechnen!

Richter 1: Barbara Frische Nennungen an: Kordula Brücher

Hohen Rain 8

57250 Netphen

Handy 0151 207 91 650

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Nennbestätigungen nur per E-Mail

Die Fohlen sollten bereits eine Feif-ID besitzen. Bitte den World Fengur Ausdruck dem Nennformular beifügen.

Bitte nutzen Sie die beigefügten Formulare zur Nennung.

Fohlen ohne Feif- ID muss der Abstammungsnachweise der Mutter und des Vaters beigefügt werden, vorzugsweise Ausdrucke aus World Fengur oder Kopie derEigentums­urkunde,sowie eine Kopie des Deck­scheines oder der Abfohlmeldung. Hinweis: ein Ausdruck aus Stormhestar wird nicht als Abstammungsnachweis anerkannt

Für die Basisprüfung, sowie die Jungpferde- Materialprüfung genügt ein Nennformular mit dem World Fengur-Ausdruck. Jedes zur Basis/-Materialprüfung gemeldete Pferd muss eine FEIF-ID-Nr. haben.Für unvollständige Nennungen (fehlende Angaben auf dem Formular oder fehlende Nachweise) wird eine Nachbearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Pferd erhoben.

Bei Nennungen per E-Mail erfolgt eine Bestätigung durch die Rechenstelle. Sollte diese Bestätigung bis eine Woche vor Veranstaltung nicht erfolgt sein, bitte noch einmal mit der Meldestelle in Verbindung setzen!

Nennungsschluss: 15.09.2022

Nenngeld: Fohlenbeurteilung 28,00 €/ Fohlenbeurteilung ohne Feif-ID 30,00 €

Basisbeurteilung sowie Sichtung für Hengste 45,00 €

Materialbeurteilung für Jungpferde- Stuten/ Wallache 70,00 €

/ Hengste 90,00 €

Bei Anwesenheit des Stammbuchvertreters werden die Noten der Jungpferde als Leistungsnachweis für die Körung anerkannt!

Nachnennungen sowie Nennungen ohne Vereinszugehörigkeit gegen doppelte Nenngebühr

Nachbearbeitungsgebühr: 5,00 €

Bei Wiederruf der Nennung ab dem 19.08.2023 keine Rückzahlung der Gebühren!

Zahlbar per Überweisung auf das Konto des Landesverbandes Westfalen-Lippe, bei der Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE17 4005 0150 0057 0042 28, BIC WELADED1MST, oder vor Ort in bar. Nachnennungen nur vor Ort in bar. Die Nachbearbeitungsgebühr wird ebenfalls vor Ort in bar fällig. Ohne vollständige Bezahlung der Nennung - ggf. inklusive Nachbearbeitungsgebühr - erfolgt keine Beurteilung.

Mit Abgabe der Nennung wird der Betrag fällig (bitte beachten: Nicht IPZV Mitglieder zahlen doppelte Gebühr )

Haftung / Gesundheit:

Die Pferde müssen gesund sein und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Vorführer/Besitzer haftet uneingeschränkt nach § 833 BGB.

An den Tagen wo das rheinische und das hessische Pferdestammbuch chippt ist auf Anfrage auch das chippen von westfälischen Pferden möglich!

Bei Fragen freuen wir uns über einen Anruf und beantworten diesen sehr gerne. Sollten wir mal keine Zeit haben ans Telefon zu gehen rufen wir zurück!

Liebe Grüße

das Team der Fohlenreise Westfalen-Lippe Kordi Brücher

Fassung vom 16.08.2023